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Leistungen

Immobilienbewertung

Die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erfordert umfassendes Wissen über die rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen, den Standort sowie die Marktbedingungen.

Aspekte der Nachhaltigkeit üben einen zunehmenden Einfluss auf die Werthaltigkeit des Grundstücks und der Immobilie aus und werden im Marktwert und im Beleihungswert erfasst und berücksichtigt.

Ich erstelle Gutachten über den Verkehrswert nach § 194 BauGB auf der Grundlage der ImmoWertV 2021,  Wertgutachten nach international anerkannten Wertermittlungsverfahren sowie Beleihungswertgutachten nach der Beleihungswertverordnung  u.a. für folgende Zwecke:

  • Kauf und Verkauf
  • Vermögensaufstellung
  • Erbfall, Schenkung, Scheidung
  • Steuerliche Anlässe
  • Entscheidung für Kapitalanlagen
  • Gutachtenüberprüfungen
  • Bewertungen in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten
  • Schiedsgutachten

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstelle ich auch Gerichtsgutachten. Hier ist die strikte Einhaltung des Beweisbeschlusses oberstes Gebot.

Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten

Die Erstellung von Verkehrswertgutachten erfolgt in der Regel auf der Grundlage der Immobilien-Wertermittlungs-Verordnung 2021.

Gegenstand der Bewertung können sein:

Unbebaute Grundstücke

  • Baugrundstücke
  • Werdendes Bauland (Bauerwartungsland/Rohbauland)

Wohnimmobilien

  • Eigentumswohnungen
  • Einfamilien- und Zweifamilienhäuser
  • Reihenhäuser oder Doppelhaushälften
  • Mehrfamilienhäuser

Renditeobjekte

  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Bürogebäude
  • Gewerbliche Objekte

Erbbaurechte

Rechte und Belastungen an Grundstücken

  • Wohnungsrecht
  • Nießbrauch
  • Geh und Fahrtrechte
  • Überbaurechte

Das ausführliche Gutachten umfasst eine detaillierte Objektbeschreibung mit Lage- und Markteinschätzung, Grundstücksbeschreibung, Objektdokumentation, Einschätzung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie die Wertermittlung.

Es wird um Planunterlagen und eine Fotodokumentation ergänzt.

Beleihungswertgutachten

Beleihungswert nach BelWertV

Property Value gem. Art.229 (1) CRR

Internationale Marktwerte

 

Als zertifizierte Gutachterin für finanzwirtschaftliche Zwecke HypZert F erstelle ich Beleihungswertgutachten für Kreditinstitute. Grundlage ist dabei regelmäßig die Anwendung der Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes  (BelWertV).

Der Beleihungswert ist der Wert einer Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von konjunkturell bedingten Schwankungen und anderen kurzfristigen Einflüssen während der gesamten Dauer einer Beleihung voraussichtlich erzielt werden kann.

Im Rahmen der Beleihungswertermittlung erstelle ich bei Bedarf ab dem 1. Januar 2025 auch Gutachten zur Ermittlung des Property Value gem. Art 229 (1) CRR (Immobilienwert) für den finanzwirtschaftlichen Sektor.

Auf Grund meiner speziellen Sprach- und Marktkenntnisse verfüge ich über Erfahrung bei der Erstellung von internationalen Markt- und Beleihungswertgutachten, insbesondere in den Teilmärkten Frankreich und Spanien.

Beleihungswertgutachten